Page 40 - VBE Chronik
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DIE VÄTER DER GENOSSENSCHAFTEN
gleichnamiges Handbuch veröffentlichte. Doch auch diese mussten sich über ande- re Institute re nanzieren. So trieb der Pionier die Einrichtung einer genossenschaftli- chen Zentralbank voran, und am 1. Januar 1865 gründete sich in Berlin die Deutsche Genossenschaftsbank mit einem Grundkapital von 270.000 Talern.
Hermann Schulze-Delitzsch setzte sich weiter für eine geeignete Rechtsform ein, die den Genossenschaften nach wie vor fehlte. Nachdem er 1859 ins preuSische Abgeordnetenhaus gewählt wurde, machte er sich an die Arbeit und legte dem Parlament rund vier Jahre später einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Meh- rere Jahre währte die Diskussion über das Genossenschaftsgesetz, wollte doch die preuSische Regierung die Rechtsfähigkeit von einer behördlichen Konzession ab- hängig machen. Im Jahre 1867 wurde das PreuSische Genossenschaftsgesetz er- lassen, das die privatrechtliche Stellung der Genossenschaften regelte. 1868 wurde es zum Norddeutschen Bundesgesetz und 1871 zum Reichsgesetz erhoben. Doch kämpfte der Reichstagsabgeordnete Schulze-Delitzsch weiter für eine Novellierung, und das – sechs Jahre nach seinem Tod – 1889 als „Reichsgesetz, betreffend die Er- werbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ in Kraft getretene Gesetz enthielt unver- kennbar seine Gedanken.
Feiern im Karneval – das gehört seit jeher einfach zum Lebensgefühl unserer Region.
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