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DIE VÄTER DER GENOSSENSCHAFTEN
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Das erste Geschäftslokal des Gierather Spar- und Darlehnskassenvereins befand sich im Hause Strerath in Gubberath.
RheinpreuSen wurde auf sein Wirken aufmerksam, bildete 1853 eine sogenannte Sektion Volkswirtschaft und im Jahr 1864 eine ständige Kommission für das Kredit- und Genossenschaftswesen. SchlieSlich übernahm Raiffeisen im Jahr 1868 das Amt als Beauftragter des Vereins.
Damals gab es im Rheinland 41 kleinere Kreditgenossenschaften, wobei die Ent- wicklung vom Wohltätigkeitsverein zur Genossenschaft nur langsam vonstatten- ging. Erst das PreuSische Genossenschaftsgesetz von 1867 – Vorgänger des am 1. Oktober 1889 in Kraft getretenen Reichsgesetzes – schuf die Grundlage und leg- te die Eckpunkte fest – die für jedermann offene Mitgliedschaft, die Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder und der gemeinsame Geschäftsbetrieb. Die Verbindung zum Landwirtschaftlichen Verein für RheinpreuSen öffnete Raiffeisen den Weg aus den Westerwälder Dörfern in die Gebiete des Rheinlands, und umge- hend gründete er sechs Genossenschaften im Kreis Neuwied, zwei im Kreis Waldbröl und je eine in den Kreisen Adenau, Siegburg, Cochem und Saarbrücken.






























































































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